Die jüngsten Entwicklungen in der Gesetzgebung verschiedener Länder haben das Thema Ratenparität zu einer brandaktuellen Frage im Hotel- und Gastgewerbe werden lassen.
Immer wieder in Medienberichten erwähnt und diskutiert, bleibt Ratenparität eine komplizierte Angelegenheit, die von Markt zu Markt durchaus unterschiedliche Formen annimmt.
Um der Frage nachzugehen, was genau derzeit mit der Ratenparität in der Hotelbranche passiert, haben unsere Experten das Thema auf globaler Ebene beleuchtet. Die Ergebnisse der Recherche, die wir hier vorstellen, bieten einen umfassenden Überblick über die aktuellen Trends in der Hotelindustrie zum Thema Ratenparität – von ihren Anfängen bis hin zu ihrem aktuellen gesetzlichen Status in verschiedenen Ländern der Welt.
Was ist Ratenparität?
Bei Ratenparität handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Hotels und Online-Buchungsportalen (Online Travel Agencies, OTAs), mit der das Hotel sich verpflichtet, seine Zimmer auf allen Vertriebskanälen zu den gleichen Raten und Bedingungen anzubieten. Die Raten sind dabei flexibel – der Zimmerpreis darf sich also regelmäßig ändern, muss jedoch auf allen Vertriebskanälen, sowohl direkten als auch indirekten, stets einheitlich sein.
Die genauen Bestimmungen von Ratenparitätsvereinbarungen variieren je nach Land und beteiligten Parteien, lassen sich aber in zwei grobe Kategorien einteilen: weite Ratenparität und enge Ratenparität.
Weite Ratenparität
Weite Ratenparität ist die restriktivere Form von Paritätsvereinbarungen. Mit solchen Paritätsklauseln verpflichtet sich das Hotel, die Preise, zu denen seine Zimmer im Online-Buchungsportal angeboten werden, nicht zu unterbieten. Diese Vereinbarung gilt im Allgemeinen für alle Buchungskanäle, einschließlich anderer OTAs und der hoteleigenen Webseite.
Enge Ratenparität
Die Form der engen Ratenparität hat sich als Reaktion auf Beschränkungen durch Aufsichtsbehörden verschiedener europäischer Länder ausgebildet. Solche Paritätsklauseln gestatten es den Hotels, anderen OTAs niedrigere Raten anzubieten; allerdings dürfen die Hotels keine niedrigeren Raten über die eigene Webseite veröffentlichen. Bei enger Ratenparität ist es den Hotels im Allgemeinen durchaus erlaubt, günstigere Raten bei direkter Buchung anzubieten, sofern diese Buchung über indirekte oder Offline-Kanäle erfolgt, also zum Beispiel per E-Mail oder Telefon. Auch Mitgliedern von Treueprogrammen dürfen Hotels im Rahmen solcher Paritätsklauseln günstigere Raten anbieten.
Wie ist es zur Entwicklung von Ratenparität gekommen?
Hotelketten mit Franchise-Verträgen waren die ersten, die Vereinbarungen zur Ratenparität verwendeten, um Dritte davon abzuhalten, online niedrigere Raten als die der Hotelkette zu bewerben. Als später die Hoteliers begannen, ihre Preise nach Zimmertyp zu variieren, machten OTAs die Ratenparität zum Bestandteil der Vertragsverhandlungen mit den Hotels.
Wie haben sich Hoteliers an die Ratenparität angepasst?
Natürlich bilden Ratenparitätsklauseln in der Regel eine Einschränkung für die Möglichkeiten von Hotels, günstigere Raten online anzubieten und zu bewerben. Doch mittlerweile haben Hoteliers verschiedene alternative Methoden gefunden, Anreize für Direktbuchungen zu setzen. Wie genau diese Methoden aussehen, hängt natürlich von den Bestimmungen der Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Hotel und seinen OTA-Partnern ab. Möglich sind zum Beispiel folgende Szenarien:
- Das Veröffentlichen von Raten für die Direktbuchung über die hoteleigene Webseite auf Hotel-Metasuchen. Dabei bleiben die Preise auf der offiziellen Webseite des Hotels in Parität zu denen der OTAs, aber die Reisenden können sich dafür entscheiden, ihre Buchung über die Hotelseite vorzunehmen. Auf trivago zum Beispiel platziert unsere Hotel Technologie Rate Connect die Raten der offiziellen Hotelwebseite in einer blauen Box ganz oben in der Liste der Angebote im Hotelprofil. Damit sind diese Raten für User besonders sichtbar und sprechen schnell die Reisenden an, die bevorzugt direkt buchen.
- Das Anbieten zusätzlicher Services oder Extras wie kostenloses WLAN oder ein inbegriffenes Frühstück, um Reisenden, die direkt buchen, einen Mehrwert zu bieten. Diese Angebote werden dann im jeweiligen Hotelprofil In solchen Fällen sind die Raten des Hotels nicht niedriger als die der OTAs, aber der Wert des Gästeerlebnisses im Hotel ist deutlich höher.
- Das Anbieten exklusiver Raten über Loyalty-Programme, über Direktmarketing in Form von E-Mail-Kampagnen oder über Reiseanbieter nur für registrierte Mitglieder. Mit diesem Ansatz können Hotels nicht nur Anreize für Direktbuchungen setzen, sondern auch die Markenbindung erhöhen.
- Das ausschließliche Aufführen bestimmter Zimmertypen auf der Hotelwebseite, sodass die Raten für diesen Zimmertyp nicht der Paritätsvereinbarung mit OTAs unterliegen.[1] Diese Methode ist am besten geeignet für Hotels mit optimierten, integrierten Buchungsmaschinen.
Wie ist der aktuelle Status der Ratenparität?
Der globale Hotelvertrieb ist derzeit ein wahrer Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen für Ratenparitätsklauseln und verschiedenen Vorgehensweisen der OTAs.
In Europa haben die Behörden verschiedener Länder (Frankreich, Österreich, Italien, und Belgien) Paritätsklauseln von OTAs gänzlich verboten; ein weiteres Land, die Schweiz, hat bereits konkret angekündigt, dem folgen zu wollen.
In Deutschland gelten bisher nur für einige OTAs (HRS und Booking.com) einschränkende Urteile des Bundeskartellamts, während andere Online-Buchungsportale auf dem deutschen Markt weiterhin Klauseln zur weiten und engen Ratenparität verwenden.
In Australien, Neuseeland und der Europäischen Union sind Booking.com und Expedia in Übereinkunft mit den Aufsichtsbehörden dazu übergegangen, nur noch Klauseln zu enger Ratenparität zu führen. In anderen großen Märkten verwenden diese OTAs jedoch weiterhin Klauseln zu weiter Ratenparität.
Einige kleinere OTAs nutzen nach wie vor Klauseln zu weiter Ratenparität in allen Märkten, ausgenommen dort, wo diese untersagt sind.
Länder, in denen Klauseln zu enger und weiter Ratenparität strikt verboten sind:
- Frankreich, Juli 2015: Das „Macron-Gesetz“, mit dem alle Ratenparitätsklauseln verboten werden, tritt im Juli 2015 in Kraft.
- Österreich, November 2016 : Das österreichische Kartellrecht untersagt seit der Änderung im November 2016 alle Klauseln zu Ratenparität.
- Italien, August 2017: Im August 2017 wird in Italien eine Änderung im Wettbewerbsrecht verabschiedet, die Klauseln zu Ratenparität vollständig verbietet.
- Belgien, November 2017: Der Ministerrat hat den Gesetzesentwurf des Verbraucherministers angenommen, nach dem Hotels auf ihren Webseiten frei ihre eigenen Preise veröffentlichen können. Dabei sind sie nun nicht mehr an Vereinbarungen mit beliebten Buchungsseiten wie Booking.com gebunden.
Länder, in denen Ratenparitätsklauseln nur einigen OTAs untersagt wurden:
- Deutschland, Dezember 2013: Das Bundeskartellamt untersagt HRS, einem großen deutschen Online-Buchungsportal, die Verwendung von Klauseln zur Ratenparität. Dezember 2015: Das Bundeskartellamt weist Booking.com an, bis zum 31. Januar 2016 sämtliche Ratenparitätsklauseln aus allen Verträgen zu entfernen. Der von Booking.com gestellte Antrag auf aufschiebende Wirkung wird im Mai 2016 abgewiesen; somit bleibt das Verbot in Kraft, wobei die endgültige Entscheidung über das Berufungsverfahren noch aussteht.
Länder, in denen Booking.com und Expedia eingewilligt haben, nur Klauseln zu enger Ratenparität zu verwenden:
- Europäische Union, Juni/Juli 2015: In Übereinkunft mit den Aufsichtsbehörden in Italien, Schweden und Frankreich ändert Booking.com Ende Juni 2015 alle entsprechenden Klauseln in Europa von weiter zu enger Ratenparität. Expedia zieht Anfang Juli 2015 nach.
- Australien, September 2016: Nach einer Untersuchung der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde willigen Expedia und Booking.com ein, ihre Verträge zu überarbeiten und alle entsprechenden Klauseln von weiter zu enger Ratenparität zu ändern.
- Neuseeland, Oktober 2016: Expedia und Booking.com willigen nacheinander ein, ihre Klauseln zu Raten und Verfügbarkeit in Neuseeland zu überarbeiten, um denselben Ansatz wie in Europa und Australien zu verfolgen.
Länder, in denen Pläne zum Verbot von Ratenparität angekündigt wurden:
- Schweiz, September 2017: In beiden Räten der Schweizer Bundesversammlung wurde ein Antrag genehmigt, Vereinbarungen zur Ratenparität zu verbieten. Obwohl der Antrag nicht durch die Regierung unterstützt wurde, lag in der Bundesversammlung eine deutliche Mehrheit vor. Die Regierung hat ab Genehmigung des Antrags zwei Jahre Zeit, um einen Gesetzesentwurf zu dessen Umsetzung vorzulegen.
Länder, in denen die Ratenparität bisher nicht gesetzlich geregelt ist:
- USA: In den USA wurde bisher keine einheitliche Regelung für Ratenparitätsklauseln eingeführt. Im Februar 2014 wurde eine bedeutende kartellrechtliche Klage gegen 22 Reiseanbieter – darunter Marriott, Expedia und Priceline – abgewiesen, was den Ruf nach Regulierung in den USA leiser werden ließ. Im Januar 2018 traten mehrere Rechnungslegungsstandards in Kraft, die sich auf die Hotelbranche auswirken. Diese betreffen zwar nicht die Regelung der Ratenparitäten, verlangen jedoch von Hotels, Kosten in Verbindung mit OTA-Buchungen nach dem Merchant-Modell transparenter zu erfassen.
- Lateinamerika: Klauseln zur Ratenparität sind in Lateinamerika weit verbreitet und unterliegen keiner besonderen gesetzlichen Regelung.
Diese Liste der Länder, in denen sich die Haltung der OTAs und die gesetzlichen Bestimmungen zu Ratenparität gerade ändern, ist zwar keineswegs vollständig, dennoch zeigt diese Studie wichtiger Märkte, dass Ratenparität in einigen Teilen der Welt eindeutig der Vergangenheit angehört bzw. in anderen Teilen der Welt auf sehr wackeligem rechtlichen Fundament steht.
Und auch wenn es noch einige Länder gibt, in denen die Ratenparität derzeit noch sicher erscheint – das letzte Wort dazu, was in den komplexen vertraglichen Beziehungen zwischen OTAs und Hotels erlaubt und was verboten ist, wurde vermutlich noch nicht gesprochen.
Der Artikel wurde ursprünglich im Oktober 2017 veröffentlicht und im April 2018 aktualisiert.
[1] Scott, I. (August 2015). Rate parity’s legal landscape. In: Hotels News Now. Abgerufen von: //www.hotelnewsnow.com/Articles/27374/Rate-paritys-legal-landscape